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Ist Brevo DSGVO-konform?

EU-nativZuletzt geprüft: 18. Oktober 2026

Ja, weitgehend: Bei Brevo sind ein EU-Vertragspartner oder EU-Hosting der Standard.

Die Fakten auf einen Blick

Einstufung
EU-nativ / EU-Hosting als Standard
Vertragspartner
Sendinblue SAS („Brevo“), Paris (EU)
Serverstandort
EU (laut Brevo)
AVV nach Art. 28 DSGVO
Verfügbar
EU-Hosting
Ja, als Standard

Der wichtigste Haken

Französischer Anbieter, Server laut eigener Datenschutzseite in der EU. Für Kunden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz verweisen die Nutzungsbedingungen an mehreren Stellen auf Sonderregeln in Anhang 2. Prüfe außerdem die Liste der Unterauftragsverarbeiter, bevor du von „nur EU“ ausgehst.

So stellst du Brevo datenschutzfreundlich ein

  1. Bei Anmeldeformularen, die du in Brevo baust, aktivierst du die Option für die doppelte Bestätigung. Brevo richtet das Double-Opt-in dann automatisch ein.
  2. Liegt das Formular außerhalb von Brevo, etwa auf deiner Website, brauchst du für das Double-Opt-in eine Automatisierung in Brevo.
  3. Brevo protokolliert jeden Schritt des Double-Opt-ins als Ereignis beim Kontakt. Damit hast du den Nachweis der Einwilligung.

Quelle: Brevo-Hilfe: Double-Opt-In (DOI), Brevo-Hilfe: Double-Opt-in für externe Formulare, gelesen am 21. Oktober 2026.

Brevo AVV: so schließt du ihn ab

Du musst nichts unterschreiben. Laut Brevo ist die Datenschutzvereinbarung nach Art. 28 DSGVO fester Bestandteil der Allgemeinen Nutzungsbedingungen (Anhang 3), ein gesonderter Abschluss ist nicht nötig. Speichere dir die Fassung, die zum Zeitpunkt deiner Registrierung galt.

Danach: AVV ablegen und Brevo im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten eintragen (Art. 30 DSGVO).

Quelle: Brevo: Datenschutz & DSGVO, gelesen am 18. Oktober 2026.

Nutzt du neben Brevo weitere Tools? Mit der AVV-Checkliste alle Verträge auf einmal erfassen →

Quellen zum Nachlesen

Aufgerufen am 18. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung: Prüfe die aktuelle Fassung vor einer Entscheidung selbst.

Häufige Fragen

Gibt es für Brevo einen Auftragsverarbeitungsvertrag?+

Ja. Du musst nichts unterschreiben. Laut Brevo ist die Datenschutzvereinbarung nach Art. 28 DSGVO fester Bestandteil der Allgemeinen Nutzungsbedingungen (Anhang 3), ein gesonderter Abschluss ist nicht nötig. Speichere dir die Fassung, die zum Zeitpunkt deiner Registrierung galt.

Wo werden die Daten von Brevo verarbeitet?+

EU (laut Brevo). EU-Hosting ist hier der Normalfall.

Worauf muss ich bei Brevo besonders achten?+

Französischer Anbieter, Server laut eigener Datenschutzseite in der EU. Für Kunden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz verweisen die Nutzungsbedingungen an mehreren Stellen auf Sonderregeln in Anhang 2. Prüfe außerdem die Liste der Unterauftragsverarbeiter, bevor du von „nur EU“ ausgehst.

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